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Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) | Medizin

Die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) ist für alle Personen ab 60 Jahren sowie für gefährdete Personen Kassenleistung.

Beim Herpes zoster (Gürtelrose) handelt es sich um eine Nervenerkrankung, die sich als Hautausschlag äußert. Vor allem bei Erwachsenen verursucht die Erkrankung starke Schmerzen.

Die Ansteckungskraft bzw. Übertragungsfähigkeit des Erregers des Herpes zoster-Erregers ist gering.

Die Übertragung des Erregers (Infektionsweg) erfolgt, anders als bei Windpocken, nur über den Inhalt der Bläschen (Schmierinfektion). Menschen, die schon einmal Windpocken hatten, sind immun. Stecken sich Menschen an, die noch keine Windpocken hatten, entwickelt sie nicht Herpes zoster (Gürtelrose), sondern Varizellen (Windpocken).

Folgende Symptome und Beschwerden können auf Herpes zoster (Gürtelrose) hinweisen:
Zunächst treten unspezifischer Allgemeinsymptome (Müdigkeit, Leistungseinschränkung, Fieber und Gliederschmerzen) auf. Dann lokaler Juckreiz und Missempfindungen. Danach Auftreten der typischen Zosterbläschen (herpetiforme Bläschen) und Hautrötungen.

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) mit einem Totimpfstoff zur Verhinderung von Gürtelrose und länger anhaltenden Nervenschmerzen:

  • allen Personen ab 60 Jahren.
  • allen Personen ab 50 Jahren mit geschwächtem Immunsystem und/oder einem schweren Grundleiden, dazu zählen Personen mit:
    • Chronischer Darmerkrankung
    • Chronischer Lungenerkrankung (COPD) oder Asthma bronchiale
    • Chronischer Niereninsuffizienz
    • Diabetes mellitus
    • HIV-Infektion
    • Immundefizienz oder bei einer immunsuppressiven Therapie
    • Knochenmark- oder Organtransplantation
    • Rheumatoider Arthritis
    • Systemischem Lupus erythematodes

Eine Gürtelrose kann wiederholt auftreten. Daher ist die Impfung mit dem empfohlenen Impfstoff (Totimpfstoff) auch sinnvoll, wenn jemand bereits an einer Gürtelrose erkrankt war. So kann das Risiko für weitere Erkrankungen verringert werden. Die Impfung ist allerdings nicht für die Behandlung der Gürtelrose geeignet. Daher sollte erst geimpft werden, wenn die Gürtelrose abgeklungen ist.

Die Impfung ist ab sofort Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Hinweis: Aufgrund der Lieferschwierigkeiten des Impfstoffes ist es aus medizinischen Gesichtspunkten nicht bedenklich, die 2. Impfung dann durchzuführen, wenn wieder Impfoff verfügbar ist.